Vereinsgründung

Sie engagieren sich für eine bestimmte Sache und überlegen, ob Sie dazu einen Verein gründen wollen?

Bei einem Verein unterscheidet man drei Kategorien: der normale Verein, der eingetragene Verein (e.V.) und der gemeinnützige Verein. Einen normalen Verein können Sie jederzeit gründen. Dazu braucht es nur zwei Personen, die sich auf eine Satzung einigen. Soll der Verein jedoch im Vereinsregister eingetragen werden, so gilt es bestimmte Vorschriften zu beachten. Beim gemeinnützigen Verein werden nochmals andere Anforderungen gestellt.

Eingetragener Verein (e.V)

 

Wir wollen hier nur einen groben Rahmen aufzeigen, was für die Gründung eines eingetragenen Vereins notwendig ist. Eine umfangreichere Beschreibung findet man beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz unter Leitfaden zum Vereinsrecht. Dort findet man auch Vorlagen für die Vereinsgründung.

 

Um einen Verein eintragen zu können, ist es erst einmal nötig einen Verein zu gründen. Dazu bedarf es einer Gründungssitzung, an der mindestens sieben Personen, welche die spätere Satzung unterschreiben, teilnehmen. Für die eigentliche Vereinstätigkeit reichen drei Mitglieder aus.

 

Die Gründungsitzung muss protokolliert werden, denn ohne das Protokoll kann der Verein nicht eingetragen werden. Es ist daher sinnvoll schon mal einen Menschen auszuwählen, der das Protokoll bei der Gründung führt.

 

Als nächstes wird der Vorstand gewählt. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und vertritt ihn nach außen. In der Satzung muss erklärt werden, wie sich der Vorstand zusammensetzt, ob er also aus einer oder mehreren Personen besteht und aus welchen Funktionen sich der Vorstand zusammensetzt z.B. 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender (Vertreter), Kassenwart, Schriftführer

Als nächstes wird dann über den Entwurf der Satzung gesprochen und dieser wird dann von mindestens 7 Gründungsmitgliedern unterschrieben.

 

Der von der Gründungsversammlung gewählte Vorstand meldet den Verein zur Eintragung ins Vereinsregister an. Die Eintragung des Vereins im Vereinsregister des Amtsgerichtes übernimmt ein Notar. Für den Notar benötigen Sie die verabschiedete Satzung, das Protokoll der Gründungsveranstaltung, eine Anwesenheitsliste der Gründungsmitglieder und die Anschriften der Vorstandsmitglieder. Nicht zu vergessen ist auch, dass der Vorstand seinen Ausweis mitnimmt zum Notar.

 

Den Rest übernimmt der Notar. Dort sollte man sich auch über die Kosten informieren. Diese liegen aber in der Regel unter 100,- EURO.

 

Da jeder Verein aber sehr spezifisch ist, soll dies nur eine kurzer Einblick in die Vereinsgründung sein. Sehr hilfreich und tiefgründiger sind folgende Links:

 

Hier findet man verschiedene Musterbriefe: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

Checkliste für Vereinsgründung mit Muster für die Vereinsgründung

 

Umfangreiche Tipps für die Vereinsgründung bei Vereinswelt.de

Der gemeinnützige Verein

 

Der gemeinnützige Verein hat den Vorteil in der Regel von Steuern befreit zu sein oder für viele Leistungen nur eine Umsatzsteuer von 7% zu zahlen. Nur der gemeinnützige Verein kann bei Spenden oder Mitgliederbeiträgen eine vom Finanzamt anerkannte Spendenquittung ausstellen.

 

Damit die Gemeinnützigkeit anerkannt wird, muss beim zuständigen Finanzamt ein Antrag auf Gemeinnützigkeit gestellt werden. Der Verein muss auf mildtätige, kirchliche oder gemeinnützige Zwecke ausgerichtet sein. Das Vereinsziel muss zudem auf die Allgemeinheit ausgerichtet sein und diese auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördern.

 

In der Regel benötigen Sie für das Finanzamt folgende Unterlagen:

  • einen Antrag auf Freistellung der Körperschaftssteuer,
  • die Satzung des Vereins, in der die gemeinnützigen Ziele formuliert sind, damit das Finanzamt diese auch anerkennt,
  • das Protokoll der Gründungsveranstaltung,
  • den Vereinsregisterauszug.

Aber da auch hier alles von Ausnahmen geprägt ist, sollte man sich entweder beim örtlichen Finanzamt oder Steuerberater informieren. Ganz besonders gilt dies für die Höhe der Einnahmen und der Verwendung.