Stiftung

Wenn Sie eine eigene gemeinnützige Idee verwirklichen möchten und das auch über Ihren Tod hinaus, dann wäre die Stiftung eine Möglichkeit für Sie. Das hat den Vorteil, dass Sie der Nachwelt etwas hinterlassen, was Ihnen am Herzen liegt, und es für immer mit Ihrem Andenken verbunden wird.

 

Dazu brauchen Sie genügend finanzielle Mittel. Denn die meisten Stiftungen finanzieren ihre Projekte nicht aus dem Stiftungsvermögen, sondern aus den Erträgen daraus, damit die Stiftung sozusagen ewig fortbesteht und weiter Gutes tun kann. Wenn Sie nicht soviel Geld haben, können Sie auch eine sogenannte Verbrauchs-Stiftung gründen, die ihre Projekte aus dem Stiftungsvermögen finanziert, das dann mit der Zeit aufgebraucht wird.

 

Es gibt die rechtsfähige und die treuhänderische Stiftung.

 

Die rechtsfähige Stiftung unterliegt der behördlichen Aufsicht. Dies hat den Vorteil, dass ein offizielles Organ darauf achtet, dass der Wille des Stifters langfristig erfüllt wird. Der Nachteil ist, dass bestimmte Vorgaben eingehalten werden müssen, z.B. wenn die Satzung geändert werden soll.

 

Flexibler ist daher die treuhänderische Stiftung. Hier ist keine behördliche Aufsicht vonnöten, sondern ein Treuhänder verwaltet das Stiftungsvermögen und führt die Geschäfte. Der bürokratische Aufwand ist dabei geringer als bei der rechtsfähigen Stiftung und es bleibt mehr Geld für die Durchführung der Projekte übrig.

 

Wenn Sie überlegen eine Stiftung zu gründen, dann finden Sie Informationen und Beratung z.B. beim Stifterverband für die deutsche Wissenschaft sowie bei Stiftungen.org des Bundesverbands Deutscher Stiftungen.